Kindergarten, Teil zwei

Dann nach 1 Jahr wurde es ein klein wenig besser. Meine Tochter weinte nicht mehr so arg im Kindergarten und hatte es anscheinend akzeptiert. An ihrem 5. Geburtstag Ende September erfuhr ich dann, dass man das Gesetz geändert hatte und Stichtag für die Einschulung nicht mehr der 30.06 sondern der 30.09. ist. Das hieß, dass meine Tochter kurz vor dem 6. Geburtstag eingeschult werden sollte da sie im September geboren wurde. Nun hatten wir noch nicht einmal richtig den Kindergarten gemeistert, sollte sie schon in die Vorschule.

Es gab eine erneute Krise. Meine Tochter wollte nicht, fühlte sich noch nicht bereit, weigerte sich mit Händen und Füßen und fing wieder extrem das Weinen an. Auch das Schlafen wurde wieder extrem schlecht. Nach etlichen gescheiterten Versuchen, sie in die Vorschule zu tun, nahmen wir sie wieder raus und bechlossen, sie zum Termin des alten Gesetzes, also erst im Jahr 2008 einzuschulen.

Es stellte sich allerdings heraus, dass es in Bayern fast ein Ding der Unmöglichkeit war, ein Kind zurückstellen zu lassen, selbst wenn der Stichtag an der Grenze liegt. Es begann ein Spießruten lauf mit Behörden, der Schulleitung und Ärzten. Wir erfuhren, dass ein Kind, das zurückgestellt wird gravierende gesundheitliche Einschränkungen haben mußte. Vor allem körperliche oder geistige Behinderungen. Die geistig Reife zählte nur theoretisch und wurde gar nicht geprüft.

Aufgrund unserer Vorgeschichte beschlossen wir dann zu einem Kinderpsychologen und einer Frühförderstelle zu gehen um entsprechende Tests machen zu lassen, Atteste zu holen, bezüglich einer Schulrückstellung. Damit begann ein erneuter Spießrutenlauf. Tests, Termine, Tests. Die Diagnose half uns dann leider auch nicht bei der Schulleitung, denn die meinten Gesetz ist Gesetz und jedes Kind hat es bisher gepackt. Nicht ein Blick wurde in die Atteste geworfen.

Meine Tochter allerdings bereitete den Lehrerinnen und der Rektorin am Tage der Schuleinschreibung einen Auftritt vom Feinsten. Sie weinte, sie schrie, sie klammerte sich an mich, sie weigerte sich am Probeunterricht mitzumachen. Und das - NUR DAS - brachte uns eine Rückstellung, die eigentlich gar keine gewesen wäre, hätte man nicht ausgerechnet jetzt das Gesetz geändert und den Stichtag 3 Monate vorverlegt.

Seit ich die Zusage zur Rückstellung habe, blüht meine Tochter wieder auf. Sie knüpft endlich von sich aus Freundschaften und geht ohne weinen in den Kindergarten, wenn auch nicht gern.

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